Viele Unternehmen und Organisationen arbeiten bereits mehr oder weniger digital
Trotzdem entstehen bei der Verarbeitung von Eingangsrechnungen und E-Rechnungen regelmäßig Rückfragen, Verzögerungen und Unsicherheiten.
Drei wichtige Fragen:
Die wichtigsten Fakten zur neuen Rechtslage
Was ist eine E-Rechnung?
Eine einfache PDF oder eine eingescannte Papierrechnung gilt ab 2025 rechtlich nicht mehr als E-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturierter Datensatz (nach der EU-Norm EN 16931), der maschinell ausgelesen werden kann. Gängige Formate sind hierbei ZUGFeRD und XRechnung.
Empfangspflicht ab 2025:
Jedes Unternehmen muss ab dem 01.01.2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren. Es gibt für den Empfang keine Übergangsfrist.
Ausstellungspflicht:
Für den Versand von E-Rechnungen gibt es gestaffelte Übergangsregelungen bis 2027/2028, jedoch ist eine frühzeitige Umstellung ratsam, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und Prozesse zu optimieren.
Warum der "Ready Check"
jetzt entscheidend ist
Die rechtliche Anerkennung Ihrer Buchhaltung hängt direkt von der Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) ab. Ohne ein validiertes System riskieren Sie:
- Verlust des Vorsteuerabzugs: Rechnungen, die nicht dem gesetzlichen Format entsprechen, werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Mehraufwand bei Betriebsprüfungen: Unstrukturierte Datenflut führt zu zeitaufwendigen und teuren Nachprüfungen.
- Haftungsrisiken: Die Geschäftsführung ist für die rechtssichere Umsetzung der Digitalprozesse verantwortlich.
Wichtiger Hinweis: Dieser Check dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er hilft Ihnen jedoch, die technologische Lücke in Ihrem Unternehmen zu identifizieren.
Ihr nächster Schritt
zur Rechtssicherheit
Nutzen Sie unseren E-Rechnung Ready Check, um innerhalb weniger Minuten festzustellen, ob Ihre aktuelle Software und Ihre internen Prozesse den Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) genügen.
Vermeiden Sie die Last-Minute-Panik zum Jahreswechsel und transformieren Sie Ihre Buchhaltung rechtzeitig in ein digitales Erfolgssystem.
Digitaler E-Rechnung Ready-Check
Prüfen Sie, ob Sie bereit für die E-Rechnungspflicht sind
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