E-Rechnungspflicht &
ELO X-Rechnungs-Viewer
Seit 01.01.205 ist die E-Rechnungspflicht in Kraft getreten.
Wir informieren Sie zu den Übergangsfristen und stellen den ELO X-Rechnungs-Viewer zum Download zur Verfügung
ELO X-Rechnungs-Viewer
Hier können Sie den kostenfreien ELO X-Rechnung (auch E-Rechnung genannt) zum Download anfordern!
- Der ELO X-Rechnungs-Viewer ist für ELO Kunden mit ELOprofessional / ELOenterprise ab ELO 20 und ELO for Small Business (neu ab Jan 2025) kostenfrei verfügbar.
- Ausnahme ELO for DATEV: ab 1.05 ist eine Funktion bereits enthalten, die aus einer X-Rechnung ein lesbares PDF erzeugt. Bei Versionen vor 1.05 ist der X-Rechnung-Viewer zu installieren.
Alle Regelungen zu Übergangsfristen bei der E-Rechnungspflicht
Seit 01.01.2025 gilt in Deutschland eine bedeutende Neuerung im Rechnungswesen: Die E-Rechnungspflicht. Diese Regelung bringt weitreichende Änderungen für die Geschäftswelt mit sich.
Am 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht in Kraft getreten, die erste Veränderungen für die deutsche Unternehmenslandschaft mit sich bringt.
Empfangspflicht für strukturierte E-Rechnungen
Alle Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Rechnungen für B2B-Transaktionen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Standardisierung des Rechnungsprozesses dar.
Versand von E-Rechnungen
Strukturierte Formate: Diese sind der neue Standard und müssen von allen Unternehmen akzeptiert werden.
Nicht-strukturierte Formate: E-Rechnungen in nicht-strukturierten Formaten, wie PDFs oder ZUGFeRD 1.0, dürfen weiterhin versandt werden, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Papierrechnungen
Die Verwendung von Papierrechnungen bleibt möglich. Der Gesetzgeber hat keine expliziten Einschränkungen für den Versand von Rechnungen in Papierform vorgesehen.Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Effizienz im Rechnungswesen zu steigern und gleichzeitig den Unternehmen eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung zu ermöglichen.
2025
Strukturierte elektronische Rechnung (z.B XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1)
Unstrukturierte elektronische Rechnung (z.B. PDFs sowie ZUGFeRD 1.0)
Papierrechnung
Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine weitere Verschärfung der E-Rechnungsregelungen in Kraft, die eine klare Differenzierung basierend auf dem Unternehmensumsatz vorsieht.
Erweiterte Pflicht zum Versand strukturierter E-Rechnungen ab 01.01.2027
Unternehmen, deren Vorjahresumsatz 800.000 EUR übersteigt, unterliegen ab 2027 strengeren Vorschriften:
- Sie sind verpflichtet, bei B2B-Geschäftsvorgängen E-Rechnungen im strukturierten Format zu versenden.
- Diese Pflicht gilt unabhängig von einer möglichen Zustimmung des Rechnungsempfängers.
Regelungen für Unternehmen mit geringerem Umsatz
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 EUR gelten folgende Bestimmungen:
- Papierrechnungen: Der Versand von Rechnungen in Papierform bleibt weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt.
- Unstrukturierte E-Rechnungen: Für den Versand von E-Rechnungen in unstrukturierten Formaten (wie z.B. PDF) ist die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers erforderlich.
Diese gestaffelte Einführung der E-Rechnungspflicht berücksichtigt die unterschiedlichen Kapazitäten und Ressourcen von größeren und kleineren Unternehmen. Während größere Unternehmen zur vollständigen Digitalisierung ihres Rechnungswesens verpflichtet werden, erhalten kleinere Betriebe mehr Flexibilität bei der Umstellung ihrer Prozesse.
2027
Strukturierte elektronische Rechnung (z.B XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1)
Unstrukturierte elektronische Rechnung (z.B. PDFs sowie ZUGFeRD 1.0)
Papierrechnung
Ab dem 1. Januar 2028 tritt die finale Phase der E-Rechnungsumstellung in Kraft, die weitreichende Veränderungen für die deutsche Unternehmenslandschaft mit sich bringt:
Allgemeine E-Rechnungspflicht ab 01.01.2028
Mit dem Beginn des Jahres 2028 endet die Übergangsphase, und es gilt:
- Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz, müssen E-Rechnungen im strukturierten Format sowohl empfangen als auch versenden können.
- Diese Regelung betrifft sämtliche B2B-Geschäftsvorgänge und stellt einen bedeutenden Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Rechnungswesens dar.
Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen
Das Jahressteuergesetz 2024 hat eine wichtige Ausnahme für Kleinunternehmen festgelegt:
- Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG fallen, genießen weiterhin Flexibilität bei der Rechnungsstellung.
- Diese Kleinunternehmen dürfen auch nach 2028 Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen im unstrukturierten Format (z.B. PDF) ausstellen.
Diese Ausnahmeregelung berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und möglicherweise begrenzten Ressourcen von Kleinunternehmen, während sie gleichzeitig den allgemeinen Trend zur Digitalisierung im Geschäftsverkehr unterstützt.
2028
Strukturierte elektronische Rechnung (z.B XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1)
Unstrukturierte elektronische Rechnung (z.B. PDFs sowie ZUGFeRD 1.0)
Papierrechnung
ELO hat die Lösung!
Digitale Rechnungsverarbeitung leicht gemacht
Mit den fortschrittlichen Lösungen ELO Invoice und ELO for DATEV erhalten Sie effektive Werkzeuge für die moderne Rechnungsverarbeitung. Diese Systeme bieten mehrere entscheidende Vorteile.
Effiziente digitale Buchhaltung:
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Diese Lösungen ebnen den Weg für eine erfolgreiche Digitalisierung Ihres Rechnungswesens. Sie ermöglichen es Ihrem Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig von den Vorteilen einer modernen, effizienten Rechnungsverarbeitung zu profitieren. Mit diesen Tools sind Sie bestens gerüstet, um die Herausforderungen der digitalen Transformation im Rechnungswesen zu meistern und Ihre Geschäftsprozesse zukunftssicher zu gestalten.
Unsere ELO- und DATEV Zertifizierungen
BCIS ist zertifizierter ELO Business Partner.
BCIS ist zertifizierter ELO Cloud Partner.
BCIS ist autorisierter ELO Distributor.
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