E-Rechnungspflicht 2026/2027/2028

Die Uhr tickt! Sichern Sie auch zukünftig Ihren Vorsteuerabzug*

Nicht jedes Tor ist ein Tor und nicht jede E-Rechnung ist eine E-Rechnung. 

Was im Fußball die Videobeweis-Entscheidung ist, ist in der Buchhaltung seit 01.01.2025 die XML-Validierung. Wer heute noch glaubt, eine PDF-Datei per E-Mail sei eine „E-Rechnung“, setzt seine Liquidität aufs Spiel und riskiert hohe Bußgelder von bis zu 5.000 € - pro Rechnung!

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich radikal geändert. Wir befinden uns bereits in der zweiten Hälfte“ der Umsetzungsfrist, denn am 01.01.2027 wird die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich zur Pflicht.

Erfahren Sie hier, warum Sie jetzt handeln müssen und wie Sie rechtssicher durch den digitalen Wandel kommen.

E-Rechnungspflicht_header

Die neue Rechtslage für die E-Rechnungspflicht
E-Rechnung mehr als nur ein „Marketing-Begriff“

Die E-Rechnung ist kein Schlagwort der Softwarebranche, sondern ein fest definierter Rechtsbegriff nach § 14 UStG und der Norm EN 16931.

  • Seit dem 01.01.2025 besteht eine allgemeine Annahmepflicht für strukturierte elektronische Rechnungen (insbesondere E-Rechnung, XRechnung)

Das betrifft ausnahmslos alle: Neben üblichen Unternehmen auch Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte sowie steuerfreie Vermieter. Wer die Annahme und korrekte Verarbeitung verweigert, verliert nicht nur den Anschluss, sondern riskiert massive Probleme bei der Betriebsprüfung.

Die "ZUGPFeRD-Paradoxen":
Warum das PDF trügen kann

Viele Unternehmen nutzen inzwischen das ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebetteter XML), weil es wie ein normales PDF aussieht und vom Anwender sofort lesbar ist. Doch Vorsicht: Gemäß BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ist der XML-Datensatz das führende Element!

Wenn Sie sich als Sachbearbeiter nur das PDF ansehen, übersehen Sie möglicherweise Fehler im Datensatz. Und genau hier liegt die Falle: Weicht das XML vom PDF ab, ist das XML maßgeblich. Da Betriebsprüfer künftig primär die XML-Strukturen auswerten, müssen auch Ihre internen Kontrollverfahren (IKV) zwingend auf dem Datensatz basieren.

  • Das kann ein Anwender manuell nicht leisten! 

zugpferd-e-rechnung

Die 3-Stufen-Prüfung:
Ihr Schutzschild gegen Bußgelder

Um die Vorsteuer geltend zu machen, muss eine E-Rechnung technisch und inhaltlich zu 100% korrekt sein. Entscheidend in diesem Prozess in folgende drei Prüfungsstufen:

Die Formatprüfung (Syntax)

Entspricht die Datei der Norm EN 16931? Schon kleine Fehler, wie die Angabe „EURO“ statt des korrekten ISO-Codes „EUR“, führen dazu, dass die E-Rechnung rechtlich als „sonstige Rechnung“ eingestuft wird. Die Folge ab 2027: Kein Vorsteuerabzug mehr möglich.

Die Geschäftsregelprüfung (Logik)

Hier sind über 180 komplexe Regeln zu prüfen. Sind die Summen mathematisch korrekt? Ist bei Steuerbefreiungen der korrekte Steuersatz (0 %) samt Begründung nach den Pflicht-Codes (BT116-BT120) hinterlegt?

Die Inhaltsprüfung

Fehlende Pflichtangaben oder unklare Leistungsbezeichnungen führen zur Berichtigungspflicht. Ein technisches Validierungstool gibt Ihnen einen klaren Statusbericht (Critical Error, Error, Warning) und schützt Sie vor dem Risiko, doppelte Umsatzsteuer schulden zu müssen.

  • Punkt 1+2 sind aufgrund des Umfangs nur mit einem Prüftool umsetzbar!

Reisekostenabrechnung, Belege, Quittungen, Dienstreise

Achtung bei Reisekosten:
Das Ende der Zettelwirtschaft


Die E-Rechnungspflicht

Ein oft unterschätzter Punkt: Ab 2027 müssen auch Restaurantrechnungen, Hotelbelege und Reisekosten über 250 € brutto als echte E-Rechnung vorliegen. Der klassische Papierbeleg reicht dann nicht mehr aus.

Unternehmen müssen ihre Reisekostenprozesse schon heute auf den Prüfstand stellen. Wer künftig nur eine Papierrechnung erhält, darf im Zweifel nur den Nettobetrag an den Dienstleister überweisen, da die Vorsteuer mangels korrekter E-Rechnung nicht erstattungsfähig ist.

  • Zudem drohen dem Aussteller 5.000 € Strafe pro fehlerhaftem Beleg.

Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Die Aufbewahrungspflichten verschärfen sich. Es reicht nicht, eine XML-Datei irgendwo auf einem Server zu speichern oder im Outlook zu belassen. Gemäß GoBD muss die Unveränderbarkeit und die maschinelle Auswertbarkeit über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrung sichergestellt sein.

  • Revisionssichere Archivierung des ursprünglichen Datensatzes (nicht lösch-/änderbar)

  • Nachweisbare Protokollierung aller Änderungen und Prüfschritte

DSGVO-Risiken in der Rechnungsbearbeitung

Auch das haben viele Unternehmen nicht im Blick: Enthalten Rechnungen personenbezogen, nach DSGVO schützenswerte Daten, darf die Rechnung nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Dies ist technisch zu gewährleisten und zu dokumentieren.

  • Achten Sie auch in der Rechnungsverarbeitung auf die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften, um hohe Bußgelder zu vermeiden!

Zusammenfassung der E-Rechnungspflicht:
Alte Abläufe funktionieren heute nicht mehr

Das Vorgehen aus der alten Papierwelt oder häufig noch aktuellen manuellen PDF-Rechnungswelt ist nicht einfach fortsetzbar.
Wer E-Rechnungen weiterhin wie PDFs behandelt, baut Prozesse an der neuen Rechtslage vorbei auf.

Top 5: Künftig müssen Unternehmen unter anderem

  1. Empfang und Versand von E-Rechnungen sicherstellen
  2. Rechnungsprüfung auf XML-basierte Prozesse umstellen
  3. Stammdatenqualität erhöhen
  4. Verantwortlichkeiten zwischen IT, Buchhaltung und Steuerberatung klar regeln
  5. Verfahrensdokumentation, Kontrollen und GoBD-Konformität sauber aufsetzen
  • Die E-Rechnung ist kein reines IT-Thema! Sie betrifft Organisation, Buchhaltung, Steuern, Prozesse und Haftung zugleich.

Datev E-Rechnungsplattform

Jetzt handeln statt bis Ende 2026 warten

Viele Unternehmen glauben noch immer, sie hätten Zeit. Formal stimmt das teilweise. Praktisch ist das extrem gefährlich.

Denn wer erst kurz vor Fristende beginnt, muss Empfang, Prüfung, Archivierung, Freigaben, Berichtigungen, Reisekosten, Dauerrechnungen, Vertragsbezüge und Systemlogiken unter Zeitdruck bis zum 31.12.2026 umstellen.

  • Die bessere Entscheidung lautet: Jetzt anfangen.

Fazit

Nicht jede Rechnung ist eine E-Rechnung. Aber jede E-Rechnung ist ein steuerlich relevanter Datensatz.

Die größte Gefahr in Zeiten des Umbruchs ist, so zu handeln wie bisher.

So unterstützt Sie die ELO ECM Suite 25 bei der sicheren Umsetzung der E-Rechnungspflicht

Wir helfen Unternehmen und Organisationen dabei, mit ELO 25 die E-Rechnungspflicht praxisnah, GoBD- und DSGVO-konform und prozesssicher umzusetzen – von der Annahme über die Validierung bis zur Archivierung und Integration in bestehende Abläufe.

Damit Sie nicht nur fristgerecht reagieren, sondern Ihre Prozesse wirklich im Griff haben.

Erfahren Sie, wie ELO 25 Sie unterstützen kann und senden Sie das Formular für weitere Infos ab.

Die ELO ECM Suite 25

  • Automatisierte Erfassung aller E-Rechnungsformate (XRechnung, ZUGFeRD) inklusive visueller Aufbereitung für den Anwender.

  • Beschleunigte Freigabeprozesse durch automatisches Auslesen strukturierter Daten und nahtlose Integration in ERP-Systeme oder DATEV.

  • Revisionssichere Archivierung gemäß GoBD und DSGVO sowie automatische Validierung technischer Standards (EN 16931).

  • Flexibles System, das laufend an neue gesetzliche Anforderungen (z. B. ViDA) angepasst wird und Insellösungen vermeidet.

Sie möchten mehr über die ELO ECM Suite und der Erfüllung der E-Rechnungspflicht erfahren?

FAQ:

Alles Wissenswerte zur E-Rechnungspflicht

Grundlagen & Termine

Was ist eine "richtige" E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist kein Marketingbegriff, sondern ein Rechtsbegriff nach § 14 UStG. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format (XML) vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht (z.B. XRechnung oder der XML-Teil von ZUGFeRD). Eine reine PDF-Datei gilt seit 01.01.2025 nur noch als „sonstige Rechnung“.

Was ist eine „sonstige Rechnung“?

Der Begriff „sonstige Rechnung“ umfasst alle Rechnungsformate, die nicht dem neuen gesetzlichen Standard einer E-Rechnung (strukturiertes XML-Format nach EN 16931) entsprechen. Dazu gehören klassische Papierrechnungen sowie PDF-, Bild- oder Word-Dateien, die per E-Mail versendet werden. Während diese Formate bisher der Standard waren, gelten sie seit 01.01.2025 im B2B-Bereich rechtlich nur noch als Übergangslösung. Ab 2028 sind sie für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich nicht mehr für den Vorsteuerabzug zugelassen (außer bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €).

Ab wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?

Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen im B2B-Bereich gilt für alle deutschen Unternehmen seit dem 01.01.2025. Die Pflicht zur Ausstellung wird stufenweise eingeführt, wobei 2025/2026 als Übergangsphase dienen. 

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer oder Vermieter?

Ja. Die Annahmepflicht gilt für alle Steuerpflichtigen, auch für Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte sowie steuerfreie Vermieter. Wer B2B-Leistungen empfängt, muss technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten, also auch reine XML Rechnungen.

Was passiert, wenn ich weiterhin nur Papier oder PDFs verschicke?

Bis 31.12.2026 ist dies mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig (Übergangsregelung). Ab 2027 (für große Unternehmen) bzw. 2028 (für alle) drohen bei Nicht-Einhaltung Bußgelder von bis zu 5.000 € - pro Rechnung und der Verlust des Vorsteuerabzugs beim Empfänger.

Was verbirgt sich hinter dem Kürzel ViDA und warum ist das wichtig?

ViDA steht für „VAT in the Digital Age“ (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter). Dabei handelt es sich um eine massive EU-Initiative, die ab ca. 2030 ein grenzüberschreitendes, digitales Meldesystem für alle innergemeinschaftlichen Transaktionen vorschreibt. Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug EU-weit in Echtzeit zu bekämpfen.

Was bedeutet CIUS und welche Rolle spielt es bei E-Rechnungen?

CIUS steht für Core Invoice Usage Specification. Da die europäische Norm (EN 16931) sehr allgemein gehalten ist, legen einzelne Länder oder Branchen durch eine CIUS fest, welche Felder zwingend gefüllt sein müssen. Die bekannteste CIUS in Deutschland ist die XRechnung.

Technik & Formate

Ist ZUGFeRD eine gültige E-Rechnung?

Ja, sofern die eingebettete XML-Datei der Norm EN 16931 entspricht. Wichtig: Der XML-Datensatz ist das führende Element (Rn. 31). Bei Abweichungen zwischen dem sichtbaren PDF und dem versteckten XML gilt rechtlich immer das XML.

Warum reicht es nicht, das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung zu prüfen? 

Da das XML rechtlich bindend ist, müssen Betriebsprüfer nur die XML-Datei validieren. Fehler im Datensatz (z. B. falsche Steuersätze trotz korrektem PDF-Text) führen dazu, dass die Rechnung als fehlerhaft gilt. Eine Rechnungsprüfung muss daher anhand des Datensatzes erfolgen.

Was ist technisch gesehen eine XRechnung?

Die XRechnung ist ein rein strukturierter XML-Datensatz ohne bildliche Darstellung. Sie ist der Standard für die öffentliche Verwaltung (B2G) in Deutschland, wird aber auch im B2B-Sektor immer wichtiger.

Was ist die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (B2G). Sie dient der eindeutigen Adressierung und automatischen Weiterleitung der Rechnung innerhalb der Behördenstruktur.

Validierung & Fehler

Was passiert bei einem Formatfehler in der XML-Datei?

Ein Formatfehler (Syntaxfehler), wie eine vergessene Klammer oder ein falscher Währungscode (z. B. „EURO“ statt „EUR“), führt dazu, dass die E-Rechnung rechtlich zur „sonstigen Rechnung“ wird. Ab 2027 ist damit der Vorsteuerabzug gefährdet.

Was sind Geschäftsregelfehler?

Dabei handelt es sich um logische Widersprüche (geregelt in DIN 16931). Beispiel: Der ausgewiesene Umsatzsteuersatz passt rechnerisch nicht zum Nettobetrag. Ein Validierungstool erkennt diese 180+ Regeln automatisch.

Was prüft ein Validierungstool wie das ELO E-Rechnungsplugin? 

Es führt eine 3-stufige Prüfung durch: 1. Formatfehler, 2. Geschäftsregelfehler und 3. Inhaltsfehler (Vollständigkeit). Es erstellt einen technischen Validierungsbericht (Critical Error, Error, Warning).

Prüft ein Validierungstool auch, ob der Steuersatz für die Leistung korrekt ist? 

Nein. Die technische Validierung prüft nur die Logik und Struktur. Ob die Leistung inhaltlich richtig beschrieben ist oder der Steuersatz (z. B. 7 % statt 19 %) fachlich korrekt gewählt wurde, muss weiterhin manuell oder durch das ERP-System geprüft werden.

Buchhaltung & Vorsteuer

Kann ich die Vorsteuer ziehen, wenn die E-Rechnung nur kleine Fehler hat?

Grundsätzlich nein. Bei Format- oder Geschäftsregelfehlern muss die Rechnung erst korrigiert werden, bevor die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Ausnahme: Eine Kulanzregelung gilt teils bis 31.12.2026.

Was mache ich, wenn ein Lieferant mir keine E-Rechnung schickt?

Sollte der Aussteller trotz Pflicht keine E-Rechnung liefern, ist der Vorsteuerabzug riskant. Es könnte in solchen Fällen nur den Nettobetrag überwiesen werden bis eine korrekte E-Rechnung vorliegt.

Wie müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Nach GoBD-Vorgaben muss der strukturierte Teil (XML) in seiner ursprünglichen Form unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Eine reine PDF-Archivierung reicht bei E-Rechnungen nicht aus. Ebenso ist eine Speicherung auf Speicherorten, auf denen gelöscht und geändert werden kann, unzulässig.

Ändert sich etwas bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €?

Ja und Nein. Für Kleinbetragsrechnungen sowie Fahrausweise gelten Erleichterungen; hier sind weiterhin „sonstige Rechnungen“ (Papier/PDF) zulässig. Aber Vorsicht bei Reisekosten: Ab 2027 sind für Hotel- oder Restaurantrechnungen über 250 € E-Rechnungen zwingend erforderlich!

Prozesse & Strategie

Wie korrigiere ich eine fehlerhafte E-Rechnung?

Eine Korrektur per E-Mail ist nicht zulässig. Es muss entweder eine korrigierte E-Rechnung (XML) ausgestellt werden oder ein Storno mit anschließender Neuausstellung erfolgen.

Sind Rechnungen aus mehreren Dokumenten (z.B. Verträge) noch erlaubt? 

Ja. Bei Dauerrechnungen (z.B. Miete) kann der Vertrag als ergänzendes Dokument beigefügt werden und die Rechnung gilt bis auf Weiteres. Sobald sich jedoch Pflichtangaben ändern (z.B. der Betrag), muss eine neue E-Rechnung erstellt werden.

Warum ist der Versand per E-Mail riskant?

E-Mails können abgefangen oder manipuliert werden, was die Unveränderbarkeit gefährdet. Zukünftig werden E-Rechnungsplattformen mit staatlichen Annahmeportalen zwischengeschaltet, um die Qualität und Sicherheit zu garantieren.

Was ist der wichtigste erste Schritt zur Umsetzung?

Prüfen Sie Ihre Software-Landschaft. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur Rechnungen empfangen, sondern diese auch GoBD- und DSGVO-konform validieren, verarbeiten und archivieren können.

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