Digitales Personalmanagement löst die papiergebundene Personalakte ab. Mit dem Einsatz digitaler Akten im Personalwesen führen Sie Papierdokumente, E-Mails, Dateien und eigene Dokumente wie z. B. Lohnabrechnungen und monatliche Lohnauswertungen zusammen.
Dabei wird der vollständige Geschäftsprozess von der Stellenausschreibung bis zum Austritt abgebildet:
Personalakten beinhalten sensible, personenbezogene Dokumente, die dem besonderen Schutz der DSGVO unterliegen. Gerade hier sind mit oder ohne Digitalisierung besondere Anforderungen an den Datenschutz erforderlich um zu gewährleisten, dass nur berechtigte Mitarbeiter zugreifen können.
Dabei werden alle Dokumente sicher im Archiv und auf der Festplatte verschlüsselt. Das Passwort wird von der Personalabteilung vergeben und ist nur berechtigten Personen (z.B. Personalabteilung, Geschäftsführung) bekannt. Der IT-Administrator benötigt das Passwort nicht für seine Tätigkeiten.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen bestimmte Personaldokumente nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Um dies sicherzustellen, werden die Dokumente bei Ablage mit einem Löschdatum versehen. Damit ist ein zuverlässiges Löschen möglich.
Wie eine Lösung konkret aussehen kann, finden Sie hier